Monitor Jugend­armut 2018: 3,4 Mil­lionen Kinder und Jugend­liche sind von Armut betroffen

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Monitor Jugend­armut 2018: 3,4 Mil­lionen Kinder und Jugend­liche sind von Armut betroffen

Im Fokus des 5. Monitors „Jugend­armut in Deutschland“ steht die Gegen­über­stellung von Mythen und Fakten im Hin­blick auf arme Jugend­liche. Der Monitor Jugend­armut 2018 ver­folgt das Ziel, die struk­tu­rellen Ursachen von Jugend­armut offen­zu­legen. Die offi­zielle Sta­tistik spricht von gut 3,4 Mil­lionen armuts­ge­fähr­deten Kindern, Jugend­lichen und jungen Erwach­senen. Experten gehen jedoch von einer erheb­lichen Dun­kel­ziffer aus. Denn: Bestehende oder geplante Leis­tungen zur För­derung für Kinder und Jugend­liche sind ebenso wie die Hartz-​IV-​Sätze nicht „armutsfest“, erreichen arme Familien gar nicht oder werden – wie der Kin­der­zu­schlag – nicht bean­tragt, weil der Aufwand viel zu hoch ist oder Infor­ma­tionen fehlen.

Struk­tu­relle Benach­tei­ligung ver­festigt Armut

Der bestehende Hartz-​IV-​Regelsatz ist nicht „armutsfest“, sondern zu niedrig, gerade auch wenn es um die Sicher­stellung von (infor­meller) Bildung und Teilhabe geht. Je älter Jugend­liche werden und je mehr sie ver­suchen, auf eigenen Füßen zu stehen, desto fol­gen­reicher wirkt sich aus, dass die bis­herige Grund­si­cherung im SGB II für junge Men­schen nicht aus­reicht, um die soziale und kul­tu­relle Teilhabe zu sichern.

Der aktuelle Regelsatz im SGB II für Jugend­liche zwi­schen 14 und 18 Jahren beträgt 316 Euro, für unter 25-​Jährige im Elternhaus (oder auch nach „nicht geneh­migtem Auszug“) sind es 332 Euro. Eigene Zuver­dienste werden durch die engen Grenzen auf 100 Euro beschränkt, das An­sparen eines „Start­ka­pitals“ in die Eigen­stän­digkeit ist nicht möglich. Rund 2 Mil­lionen junge Men­schen (bis 18 Jahre) im Hartz-​IV-​Bezug wachsen so als „Teil einer Bedarfs­ge­mein­schaft“ in einer Mangel­situation auf.

Die wider­sprüch­liche Geset­zeslage führt dazu, dass die Phase des Über­gangs besonders riskant ist: Viele Hilfen im Rahmen des SGB VIII enden bereits mit Erreichen des 18. Lebens­jahres. Das SGB II wie­derum geht davon aus, dass bis zum 25. Lebensjahr eine Bedarfs­ge­mein­schaft mit den Eltern besteht. Die Ausbildungs­vergütung und anderes „eigenes“ Ein­kommen werden auto­ma­tisch auf die Leis­tungen für die Bedarfs­ge­mein­schaft ange­rechnet. Gleich­zeitig besteht ein fak­ti­sches Aus­zugs­verbot bis zum 25. Lebens­­jahr, das erst auf­ge­hoben wird durch die Beschei­nigung des Jugend­amtes, dass ein Zusam­men­leben nicht mehr möglich ist (etwa weil die Eltern ihr Kind „vor die Tür gesetzt“ haben).

Besonders harte Sank­ti­ons­regeln für Jugend­liche unter 25 Jahren

Für Jugend­liche unter 25 Jahren, die Hartz IV beziehen, sind die Sank­tionen härter als für Erwachsene: Beim ersten Regel­verstoß, der über ein Mel­de­ver­säumnis hin­ausgeht, sieht das Gesetz eine hun­dert­pro­zentige Sanktion der Regel­leis­tungen vor. Beim nächsten Verstoß innerhalb eines Jahres kann auch die Miete gekürzt werden. Die Anwendung dieser ver­schärften Sank­ti­ons­regeln im SGB II führt dazu, dass junge Men­schen deutlich unter dem Exis­tenz­mi­nimum leben, jeg­lichen Anspruch auf Unter­stützung und dadurch gegebe­nen­falls auch ihre Wohnung ver­lieren. Sie lassen junge Men­schen „abtauchen“ und bergen ein hohes Risiko von Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

Armut macht krank und grenzt aus – Jugend­liche haben Anspruch auf ein gesundes Aufwachsen!

Junge Men­schen, die in armen Familien auf­wachsen und deren Eltern nur über geringe Bildung ver­fügen, sind nicht nur in stark erhöhtem Maße von Krankheit, sondern auch von Beeinträchti­gungen und Behin­de­rungen betroffen. „Eltern mit nied­rigem Sozi­al­status schätzen den all­ge­meinen Gesund­heits­zu­stand ihrer Kinder am häu­figsten als nur mit­tel­mäßig oder schlecht ein.“ (siehe Gesund­heit­liche Ungleichheit in unter­schied­lichen Lebens­phasen, RKI 2018). „Chro­nische Erkran­kungen wie Dia­betes, Blut­hoch­druck oder psy­chische Stö­rungen kommen in sozial schwachen, bil­dungs­fernen Schichten viel häu­figer vor“, so Prof. Dr. Glaeske, Pro­fessor und Leiter der Abteilung „Gesundheit, Pflege & Alters­si­cherung“ der Uni­ver­sität Bremen (voll­stän­diges Interview, siehe Monitor Jugend­armut 2018, Seite 11).

Auch der Sozi­alraum und die Wohn­si­tuation von Jugend­lichen spielen eine große Rolle. Wohn­quar­tiere, die von Armut geprägt sind und in denen es keine „Mischung“ mehr gibt, stellen ein großes Risiko für die gesell­schaft­liche Teilhabe da, auch gesund­heit­liche Pro­bleme treten dort stark gehäuft auf.

Monitor Jugend­armut 2018 — Jugend­armut aktiv bekämpfen

Die Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit in Deutschland über­nimmt eine Anwalts­funktion für die größer wer­dende Zahl sozial benach­tei­ligter junger Men­schen, zu denen auch die von Armut betrof­fenen gehören. Mit unserer Initiative und dem Monitor machen wir auf die bestehende Unge­rech­tigkeit in den (Start-)Chancen junger Men­schen aufmerksam.

Den Monitor „Jugend­armut in Deutschland 2018“ können Sie direkt am Bild­schirm lesen oder hier down­loaden.

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