LUST AUF ZUKUNFT! RETTET SACHSENS FREIE TRÄGER!

LUST AUF ZUKUNFT! RETTET SACHSENS FREIE TRÄGER!

Startdatum
7. Mai 2020
Petition an
Sehr geehrter Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer (Ministerpräsident des Freistaates Sachsen) und an 1 mehr
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Gestartet von Initiative Leipzig + Kultur e. V.

#Kulturschutzschirm für Sachsens Vereine
Die Bundesregierung und die sächsische Landesregierung haben in wohl historischer Geschwindigkeit Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Folgen der derzeitigen Krise für Wirtschaft und Gesellschaft abzumildern. Gleichzeitig werden nun jedoch die Lücken im Netz dieser Maßnahmen offensichtlich und insbesondere für die vielen freien Träger im Kulturbereich, die überwiegend als gemeinnützige Vereine organisiert sind, empfindlich spürbar. Kurz: Wir und unsere Arbeit sind existenziell bedroht, wenn Sie nicht zügig handeln. Eine über Jahrzehnte demokratisch gewachsene Kulturlandschaft ist bedroht, wenn keine weiteren Hilfsmaßnahmen ergriffen werden.

Vereine – eine tragende Säule der sächsischen Kulturlandschaft:
Kulturvereine wirken in der Fläche. Sie leisten einen unersetzlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und Innovationsfähigkeit, sie erhalten Traditionen und Brauchtümer und sie sind eine Grundfeste für demokratische Bildung durch Mitbestimmung. Sie sind ein gleichberechtigter und tragender Teil der Kulturlandschaft Sachsens. 

Wir Kulturvereine arbeiten gerade jetzt zu Corona-Zeiten kreativ und innovativ weiter. Wir eröffnen oder geben KünstlerInnen eine Bühne, von Musik über Literatur, Bildender Kunst bis Tanz und Theater. Wir arbeiten ästhetisch, kulturell und politisch bildend, erfüllen oft eine Querschnittsfunktion und stehen damit im gesellschaftlichen und kulturpolitischen Interesse des gesamten Freistaates. Wir erreichen unsere Zielgruppen nach wie vor: Das sind insbesondere Jugendliche, Kinder, alte Menschen, sozial Benachteiligte, Menschen mit Inklusionsbedarf, mit Migrationshintergrund oder mit Migrationsdefizit. Unsere Zielgruppen sind so divers wie die Gesellschaft.

Darüber hinaus sind freie Träger auch für die sächsische Kultur- und Kreativwirtschaft unverzichtbare Partner. Sie sind für die Branche Experimentierraum, erste Bühne, ermutigen kreatives Schaffen und sensibilisieren für den Wert künstlerischer Arbeit. 

Sie sind die “Forschungs- und Entwicklungsabteilung” für eine der wachstumsstärksten und innovativsten Branchen des Freistaats und sind insbesondere auch in der Fläche wichtige Orte für die Präsentation künstlerischen Schaffens, sei es Musik, Tanz, Theater, Bildende Kunst, Kunsthandwerk, Literatur, neue Medien oder Film. Diese Rolle hat auch der jüngste Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht für Sachsen eindrücklich beschrieben.

Wenn freie Träger in ihrer Existenz gefährdet sind, ist damit die Vielfalt der sächsischen Kulturlandschaft insgesamt bedroht:
Wenn die Arbeit der freien Träger wegbricht, geht für hunderttausende Menschen der Zugang zu Kultur, Bildung und demokratischer Teilhabe verloren, die wir mit unseren Angeboten erreichen, die wir ermutigen. Wir schaffen gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe.

Wir fordern die Sächsische Landesregierung daher auf:
Einen Schutzschirm in Form von unbürokratisch beantragbaren, nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Kulturvereine in freier Trägerschaft zu etablieren. Aus diesen Zuschüssen sollen laufende Betriebskosten, Kosten für Miete, Löhne/Gehälter und weitere Ausgaben insbesondere im Rahmen der Zweckbetriebe, aber auch der wirtschaftlichen Betriebe gedeckt werden können.
Wir gehen aktuell von einem Bedarf für einen solchen Schutzschirm in Höhe von 20 Millionen Euro aus. Sollten sich die Einschränkungen im Bereich von Veranstaltungen, Kursangeboten, Workshops und offenen Freizeitangeboten noch über den Sommer hinaus verlängern, so wird sich im Jahresverlauf ein weiterer Bedarf ergeben.

Der offene Brief auf leipzigpluskultur.de

Zu den derzeitigen Soforthilfen:

  • Das Kurzarbeitergeld greift nur partiell, da bei vielen Trägern nach wie vor Arbeit anfällt.
  • Beim “Sachsen hilft sofort”-Darlehen sind Vereine explizit nicht antragsberechtigt.
  • Bei den Soforthilfezuschüssen des Bundes sind nur solche Vereine antragsberechtigt, die den überwiegenden Teil ihrer Umsätze im Rahmen ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erwirtschaften. Das trifft nur auf einen verschwindend kleinen Teil der Kulturvereine zu.
  • Seitens der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien greifen keine Soforthilfemaßnahmen, es sind auch keine in Aussicht. Das Neustart Programm greift nicht für die Umsatzverluste, und auch keinesfalls für alle, sondern nur für aus Sicht des Bundes "bedeutsame" Träger.
  • Die bisher durch das SMWK angekündigten Maßnahmen sind institutionell einseitig auf die Musikschulen konzentriert.

Der Freistaat Thüringen hat bereits Mitte April einen umfassenden Schutzschirm für freie Träger aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien etabliert und verfolgt damit einen holistischen Ansatz für die gemeinnützigen Träger. 

In Sachsen wurde ein millionenschweres Zuschussprogramm für Sportvereine angekündigt. Wir begrüßen diesen Vorstoß sowie die angekündigten Maßnahmen für die privaten und kommunalen Musikschulen und möchten mit Ihnen in den Dialog treten, wie Sie unser Anliegen, die Erhaltung der sächsischen Kulturlandschaft in ihrer gesamten Breite und mit den wertvollen Partizipationsmöglichkeiten, die freie gemeinnützige Kulturträger in besonderer Weise bieten, unterstützen können.

Hintergrund: Die Finanzierungsstruktur freier Träger:
Freie Träger finanzieren ihre Arbeit aufgrund der Gemeinnützigkeit auf der Basis einer dynamischen Mischung aus 

  • institutioneller Förderung (ein Teil der Träger),
  • Projektförderung aus Mitteln von Kommunen, des Landes , des Bundes, der EU, von Stiftungen oder weiterer Unterstützer,
  • Spenden,
  • Zweckbetriebe bzw. wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, z. B. durch angeschlossene Gastronomie, Vermietung von Räumen, Einnahmen aus Veranstaltungen und Teilnahmebeiträgen.

Die Einnahmen aus den Zweckbetrieben und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind essentiell, um die für die Förderungen erforderlichen Eigenanteile aufzubringen, Betriebskosten zu bezahlen, nicht geförderte Projekte realisieren zu können und das Personal der Träger zu finanzieren. Kurzum: sie sind existenziell für die Arbeit der Träger insgesamt. Durch die aktuelle Situation und die mit der Allgemeinverfügung verbundenen Beschränkungen gehen wichtige Einnahmen verloren, die bereits jetzt bei kleineren Vereinen um die 30.000 Euro ausmachen; bei größeren selbstorganisierten Vereinen bewegen sich die Ausfälle an die 100.000 Euro oder mehr. Diese Verluste können – analog zu vielen Unternehmen – nicht durch nachholendes Geschäft kompensiert werden. Durch die für freie Träger ganz typische Mischfinanzierung, bei der die wirtschaftliche Tätigkeit in der Regel nicht überwiegt, fallen diese in ein Vakuum zwischen Wirtschafts- und Kulturfördermaßnahmen und ihre Einnahmeausfälle werden nicht gedeckt.

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Entscheidungsträger*innen

  • Sehr geehrter Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael KretschmerMinisterpräsident des Freistaates Sachsen
  • Sehr geehrte Staatsministerin für Kultur und Tourismus des Freistaates SachsenBarbara KlepschStaatsministerin für Kultur und Tourismus des Freistaates Sachsen